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BENUTZERRICHTLINIEN

1. ALLGEMEINES 

Das Jugendübernachtungshaus dient Jugendgruppen, Jugendverbänden und Vereinen zur Durchführung ihrer Bildungs- und Freizeitmaßnahmen. Den Betrieb des Hauses regelt die Hausordnung. Die Beachtung der Hausordnung ist dringend erforderlich. Das Haus mit Inventar ist pfleglich zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet die jeweilige Beleggruppe. Die „Verantwortliche Leitung“ verpflichtet sich mit Ihrer Unterschrift, während der gesamten gebuchten Zeit ständig als Aufsichtsperson anwesend und verantwortlich für die Gruppe zu sein. 

Der Mieter bekennt mit seiner Unterschrift, die Mieträume nicht zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes und linksextremes Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.

Postanschrift:
Jugendtagungshaus Haunersdorf
Mittermeierweg 2
94436 Simbach
Tel. 09956/1397

Anmeldung:
Kreisjugendring Dingolfing-Landau
Kerschensteinerstraße 7
84130 Dingolfing
Tel. 08731/40001
info@kreisjugendring-dingolfing-landau.de
Homepage des Jugendtagungshauses
www.jugendtagungshaus-haunersdorf.de
Homepage des Jugendringes
www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de

Wohnung des Hausmeisters / der Hausmeisterin:
Herr u. Frau Guggenberger
Haunersdorf
Tel. 09956 / 333

2. ANMELDUNG

Anmeldungen sind nur über die KJR-Geschäftsstelle möglich. Nach digitaler, schriftlicher bzw. telefonischer Anmeldung wird ein Anmeldeformular zugesandt, das ausgefüllt an die KJR-Geschäftsstelle zurückzusenden ist. Die Anmeldung wird durch die digitale oder schriftliche Zusage der KJR-Geschäftsstelle für beide Seiten verbindlich.
Eine vereinbarte Belegung ist verbindlich. Bei Ausfall einer Maßnahme muss ein Ausfallentgelt von 50% (20%) des Mindestentgeltes pro Tag entrichtet werden, falls die Absage nicht 6 Wochen (12 Wochen) vorher erfolgt.

Aufgenommen werden Gruppen unter verantwortlicher Leitung. Diese trägt die Verantwortung für die Gruppe und für das Haus. Eine Absicherung durch Versicherungsschutz ist empfehlenswert. Das Jugendübernachtungshaus hat 30 Betten.

3. BELEGUNGSENTGELD

1. Oktober bis 30. April: 8,00 € pro Übernachtung/Person,
Mindestentgelt pro Übernachtung: 135,00 €
1. Mai bis 30. September: 6,50 € pro Übernachtung/Person,
Mindestentgelt pro Übernachtung: 110,00 €

Pro Bettwäsche wird ein einmaliges Entgelt von 3,00 € erhoben.
Bei Buchung der Reinigungspauschale entstehen zusätzlich Kosten von 50,00€.

4. VERPFLEGUNG

Das Jugendübernachtungshaus ist als „Selbstversorgerhaus“ konzipiert, wobei man auch Essen bestellen kann. Neben dem Speisesaal steht eine funktionstüchtige Küche mit allen notwendigen technischen Geräten zur Verfügung. Geschirr und Besteck sind in ausreichender Zahl vorhanden. Das Reinigungsmaterial wird gestellt. Außerdem ist eine Geschirrspülmaschine installiert, die von den jeweiligen Gruppen benutzt werden kann.
Die Hausmeisterin kann auf Wunsch Getränke im Haus bereitstellen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch bei ihr.
Die Gruppen können bei lokalen Gasthäusern und Anbietern Mahlzeiten bestellen. Eine entsprechende Liste ist beim KJR erhältlich. Es wird auf eine rechtzeitige Bestellung vor dem Aufenthalt hingewiesen.

5. ABRECHNUNG UND BEZAHLUNG

Die Gruppe vereinbart vor dem Verlassen des Hauses mit der Hausmeisterin einen Übergabetermin. Die Hausmeisterin überprüft anhand einer Liste das Inventar und den Zustand des Hauses (das Haus ist in gereinigtem Zustand zu verlassen).
Die Hausmeisterin erstellt mit der Gruppenleitung ein Bestätigungsformular, in dem die genaue Zahl der Teilnehmer und sonstige Mitteilungen eingetragen werden (z.B. Schäden usw.). Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme durch den Markt Simbach. Die vom Markt Simbach zugesandte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Stand, 24. Mai 2019